Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - PSAgA

VUV Art. 8:  
Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.

Die Ausbildung über die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vermittelt die gesetzlichen Grundlagen, Materialkenntnisse, wichtige Knoten sowie das Verhalten in einem Notfall inklusive Rettung eines ins Seil gefallenen Kollegen.

Der Kurs ist sehr praktisch ausgerichtet, um die Situationen im Alltag möglichst nahe zu schulen.

PSAgA

Bei der PSAgA geht man davon aus, dass die Person immer sicherer Stand hat. Daher reicht eine einfache Seilsicherung.
Sobald ein Seilversagen unweigerlich zum Absturz führt, spricht man von Arbeiten am hängenden Seil. Diese ist eine andere, intensivere Ausbildung.

Arbeiten am hängenden Seil

Am hängenden Seil darf nur gearbeitet werden, wenn die Arbeiten nicht auf andere Weise und mit geringerem Risiko ausgeführt werden können. Der Kollektivschutz (z.B. Seitenschutz, Auffangnetze) und technische Hilfsmittel wie Hubarbeitsbühnen sind dem Individualschutz immer vorzuziehen.